Bundestag stellt klar: Verbrechen an LSBTIQ* sind Völkerrechtsverbrechen 

LSVD begrüßt Reform und fordert mehr Einsatz beim Schutz queerer Menschen 

Berlin, 07.06.2024. Der Bundestag hat am 06. Juni 2024 ein Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts in der Ersten Lesung beschlossen. Unter anderem wird eine Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*) geschaffen. Der Deutsche Bundestag setzt damit die in unserer Stellungnahme zum Referent*innenentwurf gemachten Vorschläge um. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD): 

Das nun beschlossene Gesetz stellt eine konsequente Fortentwicklung des völkerstrafrechtlichen Schutzes von Menschen dar, die Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erfahren. Der Gesetzgeber stellt klar, dass Deutschland auch Verbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung als Völkerrechtsverbrechen verfolgen kann. In der Begründung wird zudem klargestellt, dass Verbrechen, die sich auf die geschlechtliche Identität beziehen, also gegen trans* und intergeschlechtliche Personen gerichtet sind, als geschlechtsbasierte Verbrechen verfolgbar sind. Die Bundesregierung setzt damit international ein Zeichen, dass Völkerrechtsverbrechen gegen LSBTIQ* nicht ungesühnt bleiben. 

LSBTIQ* werden in vielen Ländern der Welt systematisch verfolgt. In über sechzig Staaten sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen strafbar, in einigen von ihnen droht sogar die Todesstrafe. Transgeschlechtliche Personen sind aufgrund ihrer Sichtbarkeit oft besonders gefährdet, Opfer queerfeindlicher Gesetze und Gewalt zu werden. Wir erleben derzeit, dass sich die Lage für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten in zahlreichen Ländern massiv zuspitzt: In Ghana beispielsweise hat das Parlament erst kürzlich ein Gesetz beschlossen, dass mehrjährige Haftstrafen für queere Menschen vorsieht, und sogar die bloße Unterstützung der Community unter Strafe stellt. In Afghanistan verfolgen die Taliban seit ihrer Machtübernahme systematisch queere Menschen, foltern sie, vergewaltigen sie und bringen sie um. In Uganda werden seit 2023 gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit Strafen zwischen zehn Jahren Haft und der Todesstrafe belegt. Im Irak wurde die ohnehin vorhandene Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen erst kürzlich explizit gesetzlich verankert. 

Wir begrüßen die Reform des Völkerstrafrechts ausdrücklich als weiteren Schritt hin zu einer LSBTIQ*-inklusiven Außenpolitik. Wir appellieren an die Bundesregierung, ihre Bemühungen zum Schutz queerer Menschen zu intensivieren. Wir fordern die Bundesregierung auf, weiter diplomatisch Druck auf LSBTIQ*-Verfolgerstaaten aufzubauen und auch multilaterale Plattformen wie UN und den Co-Vorsitz in der Equal Rights Coalition zu nutzen, um LSBTIQ weiter zu stärken und ihre Entkriminalisierung voranzubringen. Auch muss die Bundesregierung den Anteil der Entwicklungshilfe, der in LSBTIQ*-spezifische Projekte fließt, deutlich erhöhen, um LSBTIQ*-Menschenrechte weltweit zu stärken. Ganz klar erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie Staaten wie Ghana und Georgien nach den letzten Verschärfungen der Gesetze vor Ort sowie Senegal und Moldau aufgrund der queerfeindlichen Lage endlich von der Liste der angeblich sicheren Herkunftsstaaten streicht. Schließlich muss die Bundesregierung an der Aufnahme besonders gefährdeter LSBTIQ* festhalten, wie sie es etwa mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan erfolgreich tut.

Weiterlesen: 

- Deutscher Bundestag - Abstimmung über Entwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts 

- Stellungnahme des LSVD - Gutachten vom Internationalen Strafgerichtshof 

- LSVD zu Tschetschenien 

- Equal Rights Coalition

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